Berufsunfähigkeitsversicherung

Beschreibung und Information zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Informationen und ausführliche Beschreibung zur Berufsunfähigkeitsversicherung mit hilfreichen Tipps.

Wer kommt für die Berufsunfähigkeitsversicherung in Frage?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (auch BU genannt) dient zur Grundsicherung eines Erwerbstätigen bei Verlust seiner Arbeitskraft. Immerhin muss rund jeder Fünfte seinen Beruf vor Erreichen des Rentenalters aufgeben. Im Allgemeinen tritt die Berufsunfähigkeitsversicherung erst ab einer Berufsunfähigkeit von 50% ein und zahlt dann die vertraglich vereinbarte Rente. 

Besonders wichtig ist die Berufsunfähigkeitsversicherung für Personen, bei denen der Wegfall der Arbeitskraft zu großen finanziellen Belastung wird. Insbesondere dann, wenn die Familie ernährt, oder durch das Einkommen die Finanzierung der Wohneigentums gewährleistet werden muss. Wird beispielsweise ein 35 jähriger bei einem Jahresnettoeinkommen von 20.000 € berufsunfähig, hat er bis zum 67. Lebensjahr finanzielle Einbußen von 640.000 € durch seine fehlende Arbeitskraft.

Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung:

Seit dem 01. Januar 2001 ist die private Absicherung der Berufsunfähigkeit besonders wichtig geworden, da hier die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsversicherung bzw. Erwerbsunfähigkeit durch die verminderte Erwerbsfähigkeit ersetzt wurde. Für Arbeitnehmer, die nach dem 02. Januar 1961 geboren wurden, bedeutet dies besondere Einschränkungen und auch der Wegfall des Berufsschutz. 

Arbeitnehmer, welche vor dem 02.Januar 1961 geboren wurden, behalten weiterhin Ihren Berufsschutz. Das heißt, dass bei einer Berufsunfähigkeit nur geprüft wird, ob der Erwerbstätige in dem erlernten Beruf weiterarbeiten kann. Ist dies nicht der Fall, kann eine Berufsunfähigkeitsrente erlangt werden. Für Erwerbstätige, die später geboren worden sind, entfällt der Berufsschutz, dass heißt im Falle der Einbüßung der Arbeitskraft, wird geprüft, ob der Arbeitnehmer generell noch arbeiten kann, egal was er vorher gelernt hat. Im Extremfall kann dies heißen, dass der gelernte Bäcker oder LKW Fahrer nun z.B. kaufmännischen Tätigkeiten nachgehen muss. 

Bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung wird, wie bereits schon erwähnt, im Regelfall eine Rente ab einer Berufsunfähigkeit von 50% gezahlt. Die Höhe und Leistungsdauer der Berufsunfähigkeitsrente richtet sich nach dem vereinbarten Tarif. Je nach Vertrag variiert das Höchstalter, bis zu dem die Rente gezahlt wird, zwischen dem 65. und 67. Lebensjahr. 

Besonderheiten und Informationen:

Verzicht auf Abstrakte Verweisung: Diese Formulierung sollte in einem Vertrag enthalten sein. Der Verzicht auf abstrakte Verweisung beschreibt, dass der Versicherte nicht in einem anderen, als in dem von ihm erlernten Beruf, im Falle einer Berufsunfähigkeit, verwiesen werden darf.

Beschreibung Beitragshöhe: Die Beitragshöhe bei der Berufsunfähigkeitsversicherung richtet sich vor allem nach:

  • dem Eintrittsalter
  • der Höhe der gewünschten Berufsunfähigkeitsrente
  • die Leistungsdauer der Rente
  • die Beitragszahlungsdauer
  • die Berufsgruppe
  • der Gesundheitsstatus (z.B. Vorerkrankungen)
  • die Karenzzeit (z.B. wenn die ersten 6 Monatsbeiträge bezahlt werden, in diesen ersten 6 Monaten jedoch kein Anspruch auf Leistung im Versicherungsfall entstehen => günstigere Beiträge)

 

Verzicht auf § 41 VVG: Der Verzicht dieser Versicherungsklausel ist besonders wichtig, da § 41 des Versicherungsvertragsgesetzes der Gesellschaft erlaubt, nachträglich vom Vertrag zurückzutreten oder den Beitrag zu erhöhen, wenn bereits bei Vertragsbeginn ein erhöhtes Risiko vorlag, welches dem Versicherten nicht bekannt war. Hier soll auch besonders darauf geachtet werden, dass die Versicherungsbedingungen das Kündigungs- und Beitragserhöhungsrecht aus diesem Grund ausschließen.

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